Bundeseinheitlicher / europäischer Anwaltsausweis

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle erhalten auf Antrag einen Anwaltsausweis. Der Lichtbildausweis im Scheckkartenformat ist europaweit gültig und weist den Inhaber als (europäische/n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und / oder Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt aus. Er verschafft Legitimation vor Gericht und Behörden. Zudem vereinfacht er den Zugang zu Justizzentren sowie Justizvollzugsanstalten.

Für die Erstellung eines Rechtsanwaltsausweises wird eine Gebühr gemäß der Gebührensatzung erhoben, die bei Antragstellung fällig ist. Der Ausweis ist bis zu fünf Jahren gültig.

Bundeseinheitlichkeit

Durch eine Vereinbarung zwischen den meisten Kammern im Bundesgebiet wurde ein bundeseinheitlicher Anwaltsausweis geschaffen. Dieser Ausweis ist fälschungssicher und hat ein bundeseinheitliches Aussehen. Das garantiert eine bundesweite Akzeptanz. Durch eine Vereinbarung mit der CCBE (Council of the Bars and Law Societies of the European Union) kann man sich darüber hinaus in der gesamten EU als europäische/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bzw. Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt ausweisen.

Anforderung des Antragsformulars

Eine Kopie dieser E-Mail wird an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse gesendet.