Aktuelles
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde die Mindestausbildungsvergütung gesetzlich geregelt.
Die Höhe ist geregelt bis zum Jahr 2023. Danach passt sich ihre Höhe ab 2024 jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des entsprechenden Vorjahres bekannt gegeben.
Gemäß § 17 BBiG beträgt die Mindestausbildungsvergütung
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 begonnen wird:
- 515,00 € im 1. Ausbildungsjahr
- 608,00 € im 2. Ausbildungsjahr
- 695,00 € im 3. Ausbildungsjahr und
- 721,00 € im 4. Ausbildungsjahr.
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 begonnen wird:
- 550,00 € im 1. Ausbildungsjahr
- 649,00 € im 2. Ausbildungsjahr
- 743,00 € im 3. Ausbildungsjahr und
- 770,00 € im 4. Ausbildungsjahr.
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 begonnen wird:
- 585,00 € im 1. Ausbildungsjahr
- 690,00 € im 2. Ausbildungsjahr
- 790,00 € im 3. Ausbildungsjahr und
- 819,00 € im 4. Ausbildungsjahr.
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 begonnen wird:
- 620,00 € im 1. Ausbildungsjahr
- 732,00 € im 2. Ausbildungsjahr
- 837,00 € im 3. Ausbildungsjahr und
- 868,00 € im 4. Ausbildungsjahr.
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 begonnen wird:
- 649,00 € im 1. Ausbildungsjahr
- 766,00 € im 2. Ausbildungsjahr
- 876,00 € im 3. Ausbildungsjahr und
- 909,00 € im 4. Ausbildungsjahr.
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 begonnen wird:
- 682,00 € im 1. Ausbildungsjahr
- 805,00 € im 2. Ausbildungsjahr
- 921,00 € im 3. Ausbildungsjahr
- 955,00 € im 4. Ausbildungsjahr.
Begabtenförderung – Berufliche Bildung
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) stellt Fördermittel von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für besonders begabte Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die diese Begabung durch sehr gute Noten in der Abschlussprüfung belegen, zur Verfügung. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums ab 01.01.2025 bis EUR 9.135,00 für anspruchsvolle Weiterbildungen bei der zuständigen Stelle abrufen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ausbildungsmessen/Berufsinformationsveranstaltungen Sie suchen Nachwuchsfachkräfte? Wir unterstützen Sie.
Wenn Sie selbst an Ausbildungsinformationsveranstaltungen in Schulen oder öffentlichen Einrichtungen teilnehmen möchten, um Ihre/n zukünftige Auszubildende/n zu „gewinnen“, senden wir Ihnen gern unsere Messewand sowie Informationen zu den Ausbildungsberufen „Rechtsanwaltsfachangestellte“ bzw. „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte“ zu.
Sprechen Sie uns an.
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