 |
 |
|
|
|
|
 |
Rechtsanwaltskammer Celle |
Tel: 05141 - 9282- 0 |
E-Mail: info@rakcelle.de |
|
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
|
|

Aktuelles / Veranstaltungshinweise
|
|
|
|
Neues Seminar 2022 – 2024 zur Erlangung der Qualifikation Geprüfte:r Rechtsfachwirt:in in Hannover (eingest. am 05.04.2022)
... mehr
Am 30.09.2022 beginnt in Hannover das neue Seminar zur Erlangung der Qualifikation Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in. Der Unterricht findet jeweils freitags von 14:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr statt. Seminarort für die Präsenztermine ist: Leibniz Kolleg, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover, www.leibnizkolleghannover.de. Die Anmeldung der Teilnahme ist an die Hans Soldan GmbH, Frau Elke Jahnke, Bocholder Str. 259, 45356 Essen, unter Nutzung des Anmeldeformulars zu richten. Ende der Bewerbungsfrist ist der 01.09.2022. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Seminar, den Ablaufplan sowie die Kosten finden Sie hier.
ausblenden
|
Erweiterung des Förderprogramm Land Niedersachsen „Entlastung Ausbildungsbetrieb“ der NBank (eingest. am 29.07.2021)
... mehr
Mit dem Niedersächsischen Corona-Sonderprogramm „Entlastung Ausbildungsbetriebe“ werden Ausbildungsbetriebe gefördert. Das bestehende Landesprogramm wird nunmehr erweitert. Zukünftig soll es für zusätzliche Ausbildungsplätze eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 2.000 Euro (bislang 1.000 Euro) geben, wenn diese Ausbildungsplätze mit Jugendlichen besetzt werden, die keinen oder einen Hauptschul- oder Realschulabschluss als höchsten Schulabschluss vorweisen können. Kleinbetriebe, die in den Jahren 2021 oder 2022 mindestens einen Ausbildungsplatz besetzen, erhalten einmalig eine nicht rückzahlbare Leistung in Form einer pauschalen Zahlung in Höhe von 4.000 €. Die Antragstellung erfolgt über die N-Bank. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen. Bitte beachten Sie, dass eine Kombination mit dem Förderprogramm des Bundes „Ausbildungsplätze sichern“ nicht zulässig ist.
ausblenden
|
BRAK-Podcast (R)ECHT INTERESSANT! Folge 21: Traumjob Rechtsanwaltsfachangestellte (eingest. am 02.06.2021)
... mehr
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hat die BRAK die Podcast-Reihe (R)ECHT INTERESSANT! eröffnet und mittlerweile bereits 22 Folgen herausgebracht. Ziel des Mediums ist es, mit interessanten Gesprächspartnern anwaltsspezifische Themen zu erörtern, die dem Aufgabenbereich der BRAK zufallen, um so die Anwaltschaft und andere an Rechtsthemen Interessierte über dieses zeitgemäß und modern zu erreichen. Mittlerweile wurden bereits 22 Folgen herausgebracht. In Anbetracht sinkender Ausbildungszahlen und der Suche nach Fachkräften verweisen wir auf Folge 21: Masters of the Universe – Traumjob ReFa. Diese Folge behandelt die „guten Seelen“ in jeder Kanzlei und räumt mit oft verstaubten Klischees auf und zeigt, wie vielseitig der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten tatsächlich ist, wie selbständig und eigenverantwortlich die ReFas arbeiten.
ausblenden
|
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde verlängert (eingest. am 15.04.2021)
... mehr
Am 26.03.2021 wurde die Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 23.03.2021 veröffentlicht und ist am 27.03.2021 in Kraft getreten, die u. a. folgende Änderungen enthält: • Verlängerung der bisherigen Ausbildungsprämien bis zum 31.05.2021. • Für Ausbildungen, die ab dem 01.06.2021 beginnen, wird die Prämie erhöht und beträgt 4.000 € für den Abschluss neuer Ausbildungsverträge bei Erhalt des bisherigen Ausbildungsniveaus bzw. 6.000 € für den Abschluss neuer Ausbildungsverträge bei Erhöhung des bisherigen Ausbildungsniveaus. • Verlängerung der Übernahmeprämie bis Ende 2021 und Erhöhung auf 6.000 €. Zuständig für die Anträge auf Förderleistungen und deren Bewilligung ist die jeweilige Agentur für Arbeit. Die Antragsformulare können auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit aufgerufen werden. Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie außerdem auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
ausblenden
|
Schreiben des Kultusministers Tonne zur Berufsausbildung (eingest. am 11.01.2021)
... mehr
Der Niedersächsische Kultusminister Tonne hat sich mit einem Schreiben an die ausbildenden Betriebe gewandt. Das Schreiben finden Sie hier.
ausblenden
|
Mobilitätsprämie für Auszubildende (eingest. am 20.10.2020)
... mehr
Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Ausbildung begonnen haben oder beginnen, können, sofern die Ausbildungsstätte mindestens eine Stunde Fahrzeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder mindestens 45 km von ihrer nächstgelegenen Wohnung entfernt liegt, eine Mobilitätsprämie in Höhe von einmalig pauschal 500 € erhalten. Dieselbe Leistung können Auszubildende erhalten, die ihren Wohnsitz aufgrund der Entfernung gewechselt haben Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung einer erhöhten Mobilität von Auszubildenden (RL Mobilität), Erl. d. MK v. 16.09.2020, Nds. MBl. Nr. 47/2020. Die Antragstellung erfolgt ab dem 11.11.2020 über die NBank.
ausblenden
|
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? (eingest. am 8.1.2020)
... mehr
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde die Mindestausbildungsvergütung gesetzlich geregelt. Die Höhe ist geregelt bis zum Jahr 2023. Danach passt sich ihre Höhe ab 2024 jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des entsprechenden Vorjahres bekannt gegeben. Gemäß § 17 BBiG beträgt die Mindestausbildungsvergütung
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 begonnen wird: 515,00 € im 1. Ausbildungsjahr, 608,00 € im 2. Ausbildungsjahr, 695,00 € im 3. Ausbildungsjahr und 721,00 € im 4. Ausbildungsjahr. Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 begonnen wird: 550,00 € im 1. Ausbildungsjahr, 649,00 € im 2. Ausbildungsjahr, 743,00 € im 3. Ausbildungsjahr und 770,00 € im 4. Ausbildungsjahr. Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 begonnen wird: 585,00 € im 1. Ausbildungsjahr, 690,00 € im 2. Ausbildungsjahr, 790,00 € im 3. Ausbildungsjahr und 819,00 € im 4. Ausbildungsjahr. Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 begonnen wird: 620,00 € im 1. Ausbildungsjahr, 732,00 € im 2. Ausbildungsjahr, 837,00 € im 3. Ausbildungsjahr und 868,00 € im 4. Ausbildungsjahr.
ausblenden
|
Begabtenförderung – Berufliche Bildung (eingestellt am 10.12.2019)
... mehr
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) stellt Fördermittel von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für besonders begabte Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die diese Begabung durch sehr gute Noten in der Abschlussprüfung belegen, zur Verfügung. Aus den Fördermitteln können Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums ab 01.01.2020 bis EUR 8.100,00 für anspruchsvolle Weiterbildungen bei der zuständigen Stelle abrufen. Weitere Informationen finden Sie hier.
ausblenden
|
Ausbildungsmessen/Berufsinformationsveranstaltungen Sie suchen Nachwuchsfachkräfte? Wir unterstützen Sie
... mehr
Wenn Sie selbst an Ausbildungsinformationsveranstaltungen in Schulen oder öffentlichen Einrichtungen teilnehmen möchten, um Ihre/n zukünftige Auszubildende/n zu „gewinnen“, senden wir Ihnen gern unsere Messewand sowie Informationen zu den Ausbildungsberufen „Rechtsanwaltsfachangestellte“ bzw. „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte“ zu. Sprechen Sie uns an.
ausblenden
|
Meldung freier Ausbildungs- und Praktikumsplätze - Anzeigenschaltung auf unserer Homepage –
... mehr
Wir weisen darauf hin, dass Sie freie Ausbildungs- und Praktikumsplätze auf unserer Homepage einstellen können. Die Nachfrage nach Praktikumsplätzen ist insbesondere auf den Ausbildungsmessen, auf denen die Rechtsanwaltskammer Celle regelmäßig vertreten ist, sehr groß. Besuchen Sie uns unter www.rakcelle.de > Stellenmarkt. Selbstverständlich ist das Einstellen der Anzeigen kostenlos! Sie bestimmen selbst, über welchen Zeitraum die Anzeige geschaltet bleiben soll. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Simone Schipper, Tel.: 05141/9282-13 oder E-Mail: schipper@rakcelle.de.
ausblenden
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |