Beschwerden über Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte

Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer obliegt die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Die Überwachung der Berufspflichten bezieht sich dabei ausschließlich auf die Berufspflichten, die sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bzw. der Berufsordnung (BORA) ergeben. Bei einem Berufsrechtsverstoß steht dem Vorstand das Mittel der Rüge zur Verfügung.

Falls Sie eine Beschwerde wegen eines berufsrechtlichen Verstoßes einreichen wollen, richten Sie diese bitte schriftlich an die Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstr. 5, 29221 Celle. Das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei. Schildern Sie bitte den Sachverhalt, also was passiert und worin Sie einen berufsrechtlichen Verstoß sehen. Um Ihre Beschwerde zuordnen zu können, müssen Sie zudem den Namen und die Anschrift der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts, nennen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass, sollte aus Ihrem Beschwerdeschreiben ein Berufsrechtverstoß in Betracht kommen, wir Ihr Beschwerdeschreiben an die betroffene Rechtsanwältin bzw. den betroffenen Rechtsanwalt zur Stellungnahme übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanwaltskammer nicht die Prüfung etwaiger zivilrechtlicher oder gebührenrechtlicher Ansprüche obliegt. Auch etwaige Ansprüche wegen vermeintlicher Schlechtleistung oder vermeintlicher fehlerhafter Beratungen fallen nicht hierunter.