Vermittlungsverfahren und Schiedsgutachten

Vermittlungsverfahren

Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer obliegt die Aufgabe bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und deren Mandantinnen und Mandanten zu vermitteln und Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens wird versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies, können die Betroffenen ihre Einigung für verbindlich erklären und sich damit auf einfache und kostengünstige Art und Weise Rechtssicherheit verschaffen. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Parteien der Einigung zustimmen. Der Vermittler wird von der Rechtsanwaltskammer bestellt. Scheitert das Vermittlungsverfahren, steht den Mandanten der ordentliche Rechtsweg vor den Zivilgerichten offen.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Alternativ kann die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft angerufen werden.

Schiedsgutachten

Möglich ist auch, dass sich beide Parteien auf die Durchführung eines Schiedsgutachtenverfahrens verständigen. In diesem Fall unterwerfen sich die Betroffenen im Vorhinein dem Spruch des Schiedsgutachters. Am Ende steht dann die Entscheidung des Schiedsgutachters, die für beide Parteien verbindlich ist und den weiteren Rechtsweg vor die ordentlichen Gerichte ausschließt.

Den Schiedsgutachter wählt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer aus, das Verfahren kostet pauschal 200,-- €. Wer letztlich diese Kosten zu tragen hat, entscheidet der Schiedsgutachter.