Niedergelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die Rechtsanwaltskammer Celle ist zuständig für die Zulassung von niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ihre Kanzlei im Bezirk der RAK Celle einrichten möchten. Sie finden den entsprechenden Antrag nachstehend. Bezüglich der einzureichenden Unterlagen verweisen wir auf die Informationen in den Antragsformularen.
Sind Sie bereits Mitglied einer anderen Rechtsanwaltskammer und verlegen Ihren Kanzleisitz in den Bezirk der RAK Celle verwenden Sie bitte das Formular Wechsel zur RAK Celle (Aufnahme nach § 27 Abs. 3 BRAO).
Möchten Sie als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsnwalt nach § 2 EuRAG oder als ausländische Rechtsanwältin oder ausländischer Rechtsanwalt nach § 206 BRAO in die Rechtsanwaltskammer Celle aufgenommen werden finden Sie die Anträge nachstehend.